Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 367neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 367↗RIS↗
ARTIKEL 367
Georgien nimmt eine Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die in Anhang XXXIII genannten EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünfte gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs vor.