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Fassungsvergleich zu Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank 1
Art. 37neu
in Kraft ab 29.09.1966 · idF BGBl. Nr. 13/1967 Art. 37↗RIS↗
Artikel 37
GESCHÄFTSSTELLE DER BANK
1. Die Hauptgeschäftsstelle der Bank befindet sich in Manila, Philippinen.
2. Die Bank kann anderswo Agenturen oder Zweigstellen errichten.