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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich) 1
Art. 37neu
in Kraft ab 01.11.1972 · idF BGBl. Nr. 384/1972 Art. 37↗RIS↗
Artikel 37
Erstattung von Sachleistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Für die Durchführung des Artikels 25 Absatz 4 des Abkommens ist Artikel 36 entsprechend anzuwenden.