Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu 6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)××

Änderungen zwischen den Fassungen

6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten) 1
Art. 37neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 198/1992 Art. 37↗RIS↗
Artikel 37
Die Vertragsparteien begrüßen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit.