Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 37neu
ARTIKEL 37
Industriepolitik und Zusammenarbeit zwischen KMU
a)
Förderung der Vernetzung von Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere von KMU, zum Informations- und Erfahrungsaustausch, zum Feststellen der Perspektiven in Sektoren von gemeinsamen Interesse, zum Technologietransfer und zur Stärkung von Handel und Investitionen;
b)
Informations- und Erfahrungsaustausch über die Schaffung von Rahmenbedingungen, unter denen insbesondere KMU ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können;
c)
Förderung der Teilnahme beider Vertragsparteien an Pilotprojekten und besonderen Programmen gemäß deren spezifischen Bestimmungen;
d)
Förderung von Investitionen und Jointventures zur Anregung von Technologietransfers, Innovation, Modernisierung, Diversifizierung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
e)
Bereitstellung von Informationen und Förderung der Innovation sowie Austausch bewährter Methoden beim Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für kleine und Kleinstbetriebe;
f)
Förderung der sozialen Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen sowie Unterstützung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns, einschließlich des nachhaltigen Verbrauchs und der nachhaltigen Produktion;
g)
Entwicklung gemeinsamer Forschungsprojekte in ausgewählten Wirtschaftszweigen und Zusammenarbeit bei dem Ausbau von Kapazitäten auch in den Bereichen Normen, Konformitätsbewertungsverfahren und technische Vorschriften nach einvernehmlicher Vereinbarung.