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Fassungsvergleich zu I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz 1
Art. 38neu
in Kraft ab 04.09.1900 · idF RGBl. Nr. 173/1913 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38.
Das Schiedsgericht bestimmt die Sprachen, deren es sich bedienen wird und deren Gebrauch vor ihm zulässig sein soll.