Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rechtsverhältnisse an der Staatsgrenze (Grenzstatut) (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsverhältnisse an der Staatsgrenze (Grenzstatut) (Slowakei) 1
Art. 38neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 303/1930 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38.
Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden auch auf die Donau, March und Thaya insoweit Anwendung, als durch die über diese Wasserläufe zu treffenden Sonderübereinkommen nichts anderes bestimmt wird.