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Fassungsvergleich zu Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge××

Änderungen zwischen den Fassungen

Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1
Art. 38neu
in Kraft ab 27.01.1980 · idF BGBl. Nr. 40/1980 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
Vertragsbestimmungen, die kraft internationaler Gewohnheit für Drittstaaten verbindlich werden
Die Artikel 34 bis 37 schließen nicht aus, daß eine vertragliche Bestimmung als ein Satz des Völkergewohnheitsrechts, der als solcher anerkannt ist, für einen Drittstaat verbindlich wird.