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Fassungsvergleich zu Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F) 1
Art. 38neu
in Kraft ab 09.03.1994 · idF BGBl. Nr. 544/1990 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
Die Vertragsparteien begrüßen die Bemühungen der Marktgemeinde Erlauf/Niederösterreich um die Errichtung eines Friedensdenkmals, welches an das Zusammentreffen der sowjetischen und amerikanischen Truppen 1945 in diesem Ort erinnern soll. Die österreichische Seite nimmt mit Befriedigung die Mitwirkung der sowjetischen Seite an der Realisierung dieses Vorhabens zur Kenntnis.