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Fassungsvergleich zu Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll 1
Art. 38neu
in Kraft ab 09.03.2004 · idF BGBl. III Nr. 113/2004 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
Verantwortung der Staaten
Eine Bestimmung dieses Protokolls über die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit berührt nicht die Verantwortung der Staaten nach dem Völkerrecht, einschließlich der Pflicht, Wiedergutmachung zu leisten.