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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz) 1
Art. 38neu
in Kraft ab 01.08.2008 · idF BGBl. III Nr. 99/2008 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
1.
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.
2.
Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.
Geschehen zu Bern am 29. Oktober 2003 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.