Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 38neu
Artikel 38
1.
Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden in Wien ausgetauscht werden.
2.
Dieses Abkommen tritt mit dem ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht worden sind.