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Fassungsvergleich zu Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004) 1
Art. 38neu
in Kraft ab 01.01.2006 · idF BGBl. III Nr. 53/2008 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
Inkrafttreten und Geltungsdauer des Vertrags
1. Dieser Vertrag tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Vertragswerke des nächsten Kongresses.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer diesen Vertrag in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros hinterlegt wird. Eine Abschrift davon wird jeder Vertragspartei vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übermittelt.
Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004