Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Serbien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Serbien) 1
Art. 38neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 155/2012 Art. 38↗RIS↗
Artikel 38
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Wien auszutauschen.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.