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Fassungsvergleich zu Rechtsverhältnisse an der Staatsgrenze (Grenzstatut) (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtsverhältnisse an der Staatsgrenze (Grenzstatut) (Slowakei) 1
Art. 39neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 303/1930 Art. 39↗RIS↗
IV. Abschnitt.
Regelung des Fischfanges und der Fischzucht auf den nassen Grenzen.
Artikel 39.
Während der laufenden Pachtperiode treten in den Pachtverhältnissen keine Änderungen ein. Nach Ablauf dieser laufenden Pachtperiode treten für die Pachtverhältnisse die Gesetze des betreffenden Staates in Wirksamkeit.