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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Frankreich) 1
Art. 39neu
in Kraft ab 01.11.1972 · idF BGBl. Nr. 384/1972 Art. 39↗RIS↗
ABSCHNITT V
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 39
Formblätter
Soweit in dieser Vereinbarung Bescheinigungen, Berichte und Formblätter vorgesehen sind, werden die entsprechenden Vordrucke von den zuständigen Behörden vereinbart werden.