Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 39neu
TITEL V
WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT
ARTIKEL 39
Ziele
die Verwirklichung der allgemeinen Ziele dieses Abkommens zu unterstützen;
ausgewogene wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu fördern;
die Anstrengungen Ägyptens mit dem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen.