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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon 1
Art. 39neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 39↗RIS↗
ARTIKEL 39
(1)         Die Vertragsparteien streben eine beiderseitige schrittweise Liberalisierung der öffentlichen Aufträge an.
(2)         Der Assoziationsrat trifft die für die Durchführung des Absatzes 1 erforderlichen Maßnahmen.