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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta (revidiert)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta (revidiert) 1
Art. 39neu
in Kraft ab 01.07.2011 · idF BGBl. III Nr. 112/2011 Art. 39↗RIS↗
Artikel H - Verhältnis zwischen der Charta und dem innerstaatlichen Recht sowie internationalen Übereinkünften
Die Bestimmungen dieser Charta lassen geltende oder künftig in Kraft tretende Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts und zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte unberührt, die den geschützten Personen eine günstigere Behandlung einräumen.