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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Serbien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Serbien) 1
Art. 39neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 155/2012 Art. 39↗RIS↗
Artikel 39
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien das am 5. Juni 19981 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit außer Kraft.
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 100/2002.