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Fassungsvergleich zu Auslieferung von Verbrechern (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Auslieferung von Verbrechern (Belgien) (aufgehoben) 1
Art. 4neu
in Kraft 04.12.1920 – 16.08.2018 · idF RGBl. Nr. 28/1881 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV.
Der Antrag auf Auslieferung ist immer auf diplomatischem Wege zu stellen.