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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 08.05.1930 · idF BGBl. Nr. 200/1930 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4.
Es besteht Einverständnis, daß die belgische Regierung keine weitere Ablieferung von Wertpapieren in Durchführung des § 10 der Anlage zum Abschnitt IV des X. Teiles des Vertrages von Saint-Germain verlangen wird, da die Verpflichtungen der österreichischen Bundesregierung durch die vorgenommenen Ablieferungen als erfüllt anzusehen sind.