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Fassungsvergleich zu Unabhängigkeitserklärung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Unabhängigkeitserklärung 1
Art. 4neu
in Kraft ab 02.05.1945 · idF StGBl. Nr. 1/1945 Art. 4↗RIS↗
Art. IV: Vom Tage der Kundmachung dieser Unabhängigkeitserklärung sind alle von Österreichern dem Deutschen Reiche und seiner Führung geleisteten militärischen, dienstlichen oder persönlichen Gelöbnisse nichtig und unverbindlich.
Anmerkung
Tag der Kundmachung war der 1. 5. 1945