Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen, betreffend die Sklaverei - Zusatzübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen, betreffend die Sklaverei - Zusatzübereinkommen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 07.10.1963 · idF BGBl. Nr. 66/1964 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Jeder Sklave, der an Bord eines Schiffes eines Vertragsstaates Zuflucht sucht, wird ipso facto frei.