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Fassungsvergleich zu Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gegenseitigkeit in Amtshaftungssachen (BRD) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 120/1979 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Das Abkommen vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates wird durch diesen Vertrag nicht berührt.