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Fassungsvergleich zu Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Laboratorien in Seibersdorf (IAEO) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.08.1985 · idF BGBl. Nr. 326/1985 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Gemäß den Bestimmungen des Abschnitts 10 des Amtssitz-Abkommens werden die zuständigen österreichischen Behörden entsprechend Vorsorge treffen, um die Laboratorien vor unerlaubtem Betreten oder Störungen in ihrer unmittelbaren Umgebung zu schützen.