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Fassungsvergleich zu Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Privilegien und Immunitäten des Europarates (5. Zusatzprotokoll) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.06.1992 · idF BGBl. Nr. 218/1992 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Unterzeichnerstaaten vereinbaren, dieses Protokoll bis zu seinem gemäß den Absätzen 1 und 2 des Artikels 3 erfolgenden Inkrafttreten vom Zeitpunkt der Unterzeichnung an vorläufig anzuwenden, soweit dies mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist.