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Fassungsvergleich zu Haager Unterhaltsstatutübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Haager Unterhaltsstatutübereinkommen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 293/1961 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Von der Anwendung des in diesem Übereinkommen für anwendbar erklärten Rechts kann nur abgesehen werden, wenn seine Anwendung mit der öffentlichen Ordnung des Staates, dem die befaßte Behörde angehört, offensichtlich unvereinbar ist.