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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe 1
Art. 4neu
in Kraft ab 08.02.1976 · idF BGBl. Nr. 102/1976 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Entscheidungen, die in Streitigkeiten auf Grund der Anwendung des Artikels 2 ergehen, können nur im Hoheitsgebiet des Vertragsstaates geltend gemacht werden, in dem sie ergangen sind.
Schlagworte
ausschließliche Zuständigkeit