Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt – Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt – Protokoll 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.02.1990 · idF BGBl. Nr. 63/1990 Art. 4↗RIS↗
Artikel IV
Dieses Protokoll liegt am 24. Februar 1988 in Montreal für die Teilnehmerstaaten der vom 9. bis 24. Februar in Montreal abgehaltenen Internationalen Luftrechtskonferenz zur Unterzeichnung auf. Nach dem 1. März 1988 liegt das Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel VI für alle Staaten in London, Moskau, Washington und Montreal zur Unterzeichnung auf.