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Fassungsvergleich zu Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen - Revision von Art. 63 1
Art. 4neu
in Kraft ab 04.07.1997 · idF BGBl. Nr. 591/1995 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Inkrafttreten
Die revidierte Fassung des Artikels 63 des Europäischen Patentübereinkommens tritt zwei Jahre nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von neun Vertragsstaaten oder am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde durch den Vertragsstaat in Kraft, der diese Förmlichkeit als letzter aller Vertragsstaaten vornimmt, wenn dieser Zeitpunkt der frühere ist.