Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollbehandlung der Donauschiffe (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollbehandlung der Donauschiffe (BRD) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1964 · idF BGBl. Nr. 260/1964 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Wirtschaftliche Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote finden auf die in den Artikeln 1, 2 und 3 angeführten abgabenbegünstigten Schiffe und Waren keine Anwendung.