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Fassungsvergleich zu Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Tschechische R) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 496/1971 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Oesterreichische Nationalbank und die Ceskoslovenska obchodni banka A. S. werden alle im Zusammenhang mit der Beendigung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und mit dem Übergang des Zahlungsverkehrs auf frei konvertierbare Währung erforderlichen technischen Vereinbarungen treffen.