Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Behälter-Pool-Übereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Behälter-Pool-Übereinkommen 1
Art. 4neu
in Kraft ab 17.01.1998 · idF BGBl. III Nr. 182/1997 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Erleichterungen
Jede Vertragspartei erlaubt die Einfuhr der Behälter nach Artikel 3 dieses Übereinkommens unter Befreiung von Einfuhrabgaben ohne Einfuhrverbote und -beschränkungen mit wirtschaftlichem Charakter und ohne Einschränkung der Verwendung im Binnenverkehr, und verzichten bei ihrer Ein- und Ausfuhr auf die Vorlage von Zollpapieren und Sicherheitsleistung, sofern die Bedingungen von Artikel 5 dieses Übereinkommens erfüllt werden.
Schlagworte
Einfuhrbeschränkung, Einfuhr