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Fassungsvergleich zu Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit 1
Art. 4neu
in Kraft ab 26.10.1958 · idF BGBl. Nr. 214/1958 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4.
Die vertragschließenden Teile kommen überein, vom Tage des Inkrafttretens dieses Protokolls an die in den vorstehenden Artikeln enthaltenen Grundsätze und Regeln in ihren gegenseitigen Beziehungen anzuwenden.
Die Aufnahme dieser Grundsätze und Regeln soll in keiner Weise der Entscheidung der Frage vorgreifen, ob diese Grundsätze und Regeln schon gegenwärtig dem Völkerrecht angehören oder nicht.
Ferner besteht Einverständnis darüber, daß bei jedem Punkte, der nicht Gegenstand einer der vorstehenden Bestimmungen ist, die Grundsätze und Regeln des Völkerrechts in Kraft bleiben.