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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 24.02.1968 · idF BGBl. Nr. 64/1968 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Jeder der beiden Vertragsstaaten verpflichtet sich, Personen, denen auf Grund eines der in Artikel 1 erwähnten Reisedokumente die sichtvermerksfreie Einreise in das Gebiet des anderen Vertragsstaates gestattet worden ist, über Ersuchen des anderen Vertragsstaates jederzeit zurückzunehmen, auch wenn sie die Staatsangehörigkeit des ersuchten Staates nicht besitzen sollten.