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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Costa Rica) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 14.09.1968 · idF BGBl. Nr. 344/1968 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die zuständigen Behörden jedes der beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise in ihr Land oder den Aufenthalt in demselben zu verweigern.