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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Paraguay) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 18.03.1969 · idF BGBl. Nr. 92/1969 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Begünstigungen dieses Abkommens befreien die österreichischen und paraguayischen Staatsbürger nicht von der Verpflichtung, die paraguayischen und österreichischen Gesetze und Vorschriften betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländern, zu beachten.