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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (BRD) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 08.08.1969 · idF BGBl. Nr. 329/1969 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Rechtsvorschriften der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Beschäftigung und die berufliche Tätigkeit von Ausländern bleiben unberührt.