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Fassungsvergleich zu Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Barbados) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 24.06.1973 · idF BGBl. Nr. 248/1973 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die zuständigen Behörden jedes Vertragsstaates sind berechtigt, die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in diesem Personen, die sie als unerwünscht ansehen oder die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, zu verweigern.