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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Personenverkehr (Spanien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 02.04.1978 · idF BGBl. Nr. 127/1978 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Dieses Abkommen befreit die österreichischen und spanischen Staatsbürger, die sich in Spanien bzw. in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.