Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Singapur) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.03.1983 · idF BGBl. Nr. 155/1983 Art. 4↗RIS↗
ARTIKEL 4
Jede der beiden Vertragsparteien kann die Anwendung dieses Abkommens aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit vorübergehend ganz oder teilweise aussetzen. Einführung und Aufhebung dieser Maßnahme sind der anderen Vertragspartei unverzüglich auf diplomatischem Wege schriftlich mitzuteilen.