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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Malaysia) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 19.05.1983 · idF BGBl. Nr. 193/1983 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Ungeachtet der oben erwähnten Artikel sind weder österreichische Staatsbürger noch malaysische Staatsangehörige von der Verpflichtung befreit, die Gesetze und Vorschriften der Vertragsstaaten betreffend die Einreise und den Aufenthalt zu beachten und zu respektieren.