Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland
1§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel 4
Befreiung von der Legalisation
Ein nach diesem Übereinkommen übermitteltes Zustellungsersuchen und seine Anlagen sind von der Legalisation, der Apostille und jeder entsprechenden Förmlichkeit befreit.