Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 4neu
Artikel 4
Dieses Abkommen befreit die österreichischen Staatsbürger und monegassischen Staatsangehörigen, die sich im Fürstentum Monaco bzw. in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.