Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 4neu
Artikel 4
Dieses Abkommen befreit die österreichischen Staatsbürger und die Staatsangehörigen der Republik Seychellen, die sich auf den Seychellen beziehungsweise in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.