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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Seychellen) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.10.1984 · idF BGBl. Nr. 355/1984 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Dieses Abkommen befreit die österreichischen Staatsbürger und die Staatsangehörigen der Republik Seychellen, die sich auf den Seychellen beziehungsweise in Österreich aufhalten, nicht von der Verpflichtung, die geltenden Gesetze und Vorschriften des Aufenthaltslandes einzuhalten.