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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 470/1985 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Entscheidung, in welchen Reisezügen die Grenzabfertigung während der Fahrt vorgenommen wird, treffen die beiderseits für die Grenzabfertigung und den Eisenbahnverkehr zuständigen Behörden nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften.