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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centrale, Villach-Tarvisio (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung Bahnhof Tarvisio Centrale, Villach-Tarvisio (Italien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 469/1985 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Zone für den Güterverkehr umfaßt
1. die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Räume und Anlagen, und zwar:
a) die im Artikel 3 Punkt 1 angeführten Räume und Anlagen;
b) den Bereich der Gleise 4, 5, 6, 7 und 8;
c) das nördlich des Aufnahmegebäudes gelegene Gütermagazin, das für die Aufbewahrung und Abfertigung von Stückgut bestimmt ist, sowie alle Verbindungswege;
2. die von den österreichischen Bediensteten allein benützten, im Artikel 3 Punkt 2 angeführten vier Räume.