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Fassungsvergleich zu Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzabfertigung Autobahngrenzübergang Arnoldstein (Italien) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.12.1985 · idF BGBl. Nr. 468/1985 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Die Lagepläne der Zone gemäß Artikel 2 und des Weges gemäß Artikel 3 werden in der österreichischen und in der italienischen Grenzabfertigungsstelle angeschlagen.