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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomaten- und Dienstpässen (Malediven) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.04.1991 · idF BGBl. Nr. 122/1991 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Jeder Vertragsstaat kann das vorliegende Abkommen schriftlich auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Erhalt der diesbezüglichen Note wirksam.