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Fassungsvergleich zu Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht von Diplomaten- und Dienstpässen (Peru) 1
Art. 4neu
in Kraft ab 01.01.1996 · idF BGBl. Nr. 2/1996 Art. 4↗RIS↗
Artikel 4
Durch dieses Abkommen wird das Recht der zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, Personen, die sie als unerwünscht ansehen, die Einreise oder den Aufenthalt zu verweigern, nicht berührt.